Die Kanzlei Watermann und Ebbing mit Sitz in Berlin Mitte ist seit über 16 Jahren auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht spezialisiert
und gehört damit zu einer der ersten und führenden Kanzleien in diesen Bereichen.
In unseren Kompetenzfeldern arbeiten wir effizient und mit höchstem Anspruch an die Qualität unserer Arbeit. Von den Gerichten sind daher eine
Vielzahl unserer prüfungsrechtlichen und hochschulrechtlichen Fälle in der Rechtsprechungs-Datenbank www.juris.de veröffentlicht worden.
Das Prüfungsrecht ist unsere Spezialmaterie, in der wir seit über 16 Jahren tätig sind. Fast jeder durchläuft in seinem Leben mehrere Prüfungen. Aber nicht jeder bekommt die Note die er verdient. Prüfungsentscheidungen sind fehleranfällig und können daher oft erfolgreich angefochten werden. Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir Prüfungskandidaten aus allen Bereichen gegenüber Hochschulen, Prüfungsämtern und Schulen in allen prüfungsrechtlichen Belangen. Besuchen Sie unsere Informationsseite www.pruefungsrecht.com auf der wir auf einige der zahlreichen Fragen zum Prüfungsrecht eingehen. Wir betreuen und vertreten Sie im Prüfungsrecht insbesondere bei folgenden Problemen:
WeiterlesenUnsere Kernkompetenz liegt seit Beginn unserer Tätigkeit in der komplexen Materie des Hochschulrechts. In diesem Bereich benötigen Studenten Spezialisten, die sich mit den landesrechtlichen Gesetzen und jeweiligen Prüfungsordnungen genau auskennen, um erfolgreich zu sein. Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung als hochschulrechtlich spezialisierte Anwälte betreuen wir kompetent und mit großem Engagement und Überzeugung Studierende an Universitäten und Fachhochschulen. Wir betreuen Studenten insbesondere in folgenden Bereichen des Hochschulrechts:
WeiterlesenWir ebnen den Weg zum Wunschstudienplatz. Denn aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen zählen wir zu den wenigen spezialisierten Kanzleien im Gebiet des Hochschulzulassungsrechts. Unsere Fälle bearbeiten wir mit großem persönlichen Engagement und viel Erfahrung in dieser komplexen Materie. Unsere Mandate schließen wir daher ganz überwiegend erfolgreich ab. Erste Fragen zur Masterplatzklage und zur Studienplatzklage beantworten wir Ihnen hier:
WeiterlesenUnsere Kanzlei ist im gesamten Bereich des Schulrechts in Berlin und Brandenburg tätig. Wir setzen uns mit detailliertem Wissen über die regionalen Besonderheiten unserer Stadt und des Landes Brandenburg, mit Engagement und Augenmaß in diesem sensiblen Bereich für Schüler und ihre Eltern ein. Im Schwerpunkt bearbeiten wir die folgenden Bereiche:
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Ursprünglich kommen wir aus der universitären Lehre und haben es uns seitdem zur Aufgabe gemacht,
Studenten und Schüler in diesem wesentlichen Lebensabschnitt beizustehen und sie mit der erforderlichen
Professionalität zu vertreten.
Wegen unserer konsequenten Konzentration auf die Bereiche des Prüfungs- und Hochschulrechts stellen wir Ihnen das Niveau und
Wissen zur Verfügung, das Sie für den erfolgreichen Abschluss eines prüfungsrechtlichen Falles benötigen. Denn in diesen Spezialgebieten kann eine optimale Betreuung der Mandanten nur von einer entsprechend hochspezialisierten Kanzlei gewährleistet werden.
Wir beraten Sie persönlich in unseren Kanzleiräumen in Berlin Mitte, telefonisch oder auch per Videokonferenz. Der Erstkontakt, bei dem wir Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können ist für Sie kostenlos.
Große Hamburger Straße 30
10115 Berlin – Mitte
Telefon 030 – 939 500 80
Telefax 030 – 939 500 81
mail@watermann-ebbing.de
Rechtsanwalt Mark Ebbing studierte Jura an der Freien Universität Berlin und arbeitete dort nach dem Studium zunächst mehrere Jahre wissenschaftlich auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Er hat mit Erfolg den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie zahlreiche Fortbildungen im Prüfungsrecht und Hochschulrecht absolviert. Seit 2003 arbeitet er als Rechtsanwalt für Bildungsrecht in Berlin und gehört in Deutschland mittlerweile zu den führenden Anwälten im Bereich des Prüfungsrechts.
Rechtsanwältin Ulrike Watermann studierte Jura an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie war viele Jahre in der Juristenausbildung tätig, u.a. als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Felix Herzog (Berlin) und Prof. Dr. Bea Verschraegen (Frankfurt/Oder) sowie langjährig als Dozentin von Examenskursen. Seit 2004 hat sie sich fortlaufend im Prüfungs- und Hochschulrecht fortgebildet und ist in diesen Gebieten nunmehr eine weithin anerkannte Spezialistin.